ES 6-2026 Einsprache gegen Strafbefehl, Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren
Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, ein gepfändetes Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben zu haben. Zudem soll er trotz Lohnpfändung Erwerbseinkommen von mehr als CHF 60'000 nicht dem Betreibungsamt gemeldet haben. Andererseits soll der Beschuldigte einer Pfändungsankündigung des Betreibungsamts keine Folge geleistet haben.
Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, ein gepfändetes Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben zu haben. Zudem soll er trotz Lohnpfändung Erwerbseinkommen von mehr als CHF 60'000 nicht dem Betreibungsamt gemeldet haben. Andererseits soll der Beschuldigte einer Pfändungsankündigung des Betreibungsamts keine Folge geleistet haben.