Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die kantonale Versicherungskasse

12.02.2026
Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die kantonale Versicherungskasse hat begonnen.

Die Verordnung über die Kantonale Versicherungskasse (VO KVK) soll revidiert werden. Die politische Vernehmlassung wird durch die Ratskanzlei organisiert. Die Arbeitgebenden, welche der KVK angeschlossen sind, wurden eingeladen, sich ebenfalls zum Vorhaben zu äussern. 

Die mit der Revision vorgesehenen Massnahmen sollen die Attraktivität der KVK für die versicherten Personen und die Arbeitgebenden steigern, die Leistungen im tieferen und mittleren Einkommenssegment moderat verbessern und so nicht zuletzt auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

 Die wichtigsten Punkte, welche mit der Revision der VO KVK geändert werden sollen: 

  • Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass die KVK den Arbeitnehmenden wählbare Sparpläne anbieten kann. Damit wird es den versicherten Personen erleichtert, ihre Altersvorsorge besser auf ihre persönlichen Bedürfnisse und die Lebenssituation abzustimmen.
  • Eine geringfügige Senkung des Koordinationsbetrags von 33 % auf 30 % führt im Lohnbereich bis knapp Fr. 80'000 zu einer Erhöhung des versicherten Jahreslohns um 5%. Dadurch steigen die Beiträge und Leistungen im tieferen und mittleren Einkommensbereich moderat an. Davon profitieren insbesondere Teilzeitarbeitende. Die Reduktion des Koordinationsbetrags entspricht einem generellen Trend in der Pensionskassenwelt. 
  • Mit der Aufhebung der Obergrenze des versicherten Jahreslohns wird die berufliche Vorsorge für die davon betroffenen Personen verbessert. 

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden die Stellungnahmen ausgewertet.  Die von der Standeskommission genehmigte Fassung wird anschliessend dem Grossen Rat unterbreitet.