Qualifikationsverfahren

Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung organisiert das Qualifikationsverfahren für die Lernenden und beauftragt damit die verschiedenen Prüfungsexperten.
Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis, das Eidgenössische Berufsattest und die Notenausweise werden durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung ausgestellt.

Prüfungsergebnis

Lernende und Lehrbetriebe können das Prüfungsergebnis (bestanden / nicht bestanden) ohne Notenbekanntgabe mit Eingabe von Geburtsdatum und AHV-Nummer unter dem folgenden Link abfragen: QV-Ergebnis

Die Ergebnisse sind voraussichtlich ab folgendem Datum online: 
Montag, 22. Juni 2026 (KW26)

Wichtig: Es werden nur Ergebnisse von Lernenden mit einem aktiven Lehrvertrag im Kanton Appenzell Innerrhoden, die ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) anstreben, publiziert.

Die Resultate der Berufsmaturität sowie der Teilprüfungen sind nicht abrufbar. Die Notenausweise der Teilprüfungen werden wie bisher den Lehrbetrieben per Post zugestellt.

Sie haben das QV erfolgreich abgeschlossen?
Herzliche Gratulation! Der Notenausweis, Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest werden nach der Notenverarbeitung entweder direkt dem Lehrbetrieb zugestellt oder – sofern eine QV-Feier stattfindet - im Rahmen der Abschlussfeier persönlich übergeben.

Sie haben das QV nicht bestanden?
So geht’s weiter - Wir werden Ihre Berufsbildnerin oder Ihren Berufsbildner direkt kontaktieren, zeitnah einen gemeinsamen Gesprächstermin beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung vereinbaren und mit Ihnen die nächsten Schritte klären.

Erwachsene

Erwachsene, welche das Qualifikationsverfahren absolvieren wollen, finden Informationen unter Berufsabschluss für Erwachsene.

Misserfolg

Bei Misserfolg im Qualifikationsverfahren können Sie sich im Bereich des Case Management weiter informieren.

Ehrung der erfolgreichen Berufsleute

Das Erziehungsdepartement ehrt jährlich die erfolgreichen Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger mit einer Gesamtnote von 5.3 und höher. Medaillengewinnerinnen und -gewinner an den Swiss-, Euro- und Worldskills oder ähnlichen internationalen Wettkämpfen werden ebenfalls zur Ehrung eingeladen. Am gleichen Anlass werden erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler, sowie Jugendliche mit kulturellen Auszeichnungen geehrt. Die Bilder der letzten Ehrung können jederzeit bestaunt werden.

Nachteilsausgleich

Unter dem Begriff ‚Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung‘ werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Ansprechperson

Steingruber Alfred