Administrativmassnahmen
Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen werden von der Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons angeordnet (Strassenverkehrsamt Appenzell Innerrhoden).
Die Behörde kann je nach Vorfall und Leumund dem Motorfahrzeugführer folgende Massnahmen erlassen:
- Verwarnung
- Führerausweisentzug
- Verkehrsunterricht
- Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt
- Fahreignungsabklärung
Gegen die Anordnung einer Administrativmassnahme kann Rekurs bei der Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden erhoben werden.
Rechtskräftige Massnahmen werden im IVZ Registerauszug (IVZ = Informationssystem Verkehrszulassung), ehemals ADMAS, eingetragen. Auf Wunsch kann mit diesem Online-Formular ein Auszug beim zuständigen Strassenverkehrsamt bestellt werden.
Ausweisentzüge, Aberkennungen und Verweigerungen bleiben zehn Jahre im IVZ des Bundes registriert.
Verwarnungen bleiben fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft registriert.
Löschungshemmung: Wenn eine weitere Massnahme eingetragen wird, werden alle bereits enthaltenen Massnahmen erst gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Löschung der neuen Massnahme erfüllt sind.