Administrativmassnahmen

Prävention und Massnahmen gegen Widerhandlungen im Strassenverkehr
Polizeikontrolle
Bild Legende:

Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen werden von der Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons angeordnet (Strassenverkehrsamt Appenzell Innerrhoden).
Die Behörde kann je nach Vorfall und Leumund dem Motorfahrzeugführer folgende Massnahmen erlassen: 
                      

  • Verwarnung
  • Führerausweisentzug
  • Verkehrsunterricht
  • Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt
  • Fahreignungsabklärung            

Gegen die Anordnung einer Administrativmassnahme kann Rekurs bei der Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden erhoben werden.

Rechtskräftige Massnahmen werden im IVZ Registerauszug (IVZ = Informationssystem Verkehrszulassung), ehemals ADMAS, 
eingetragen. Auf Wunsch kann mit diesem Online-Formular ein Auszug beim zuständigen Strassenverkehrsamt bestellt werden.

Ausweisentzüge, Aberkennungen und Verweigerungen bleiben zehn Jahre im IVZ des Bundes registriert. 
Verwarnungen bleiben fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft registriert.

Löschungshemmung: Wenn eine weitere Massnahme eingetragen wird, werden alle bereits enthaltenen Massnahmen erst gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Löschung der neuen Massnahme erfüllt sind.                 

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34

Ansprechperson

Carmen Rupp

Sachbearbeiterin Administrativmassnahmen
Telefon: +41 71 788 95 37
E-Mail: carmen.rupp@stva.ai.ch