Der Führerausweis in Kreditkartenformat
Am 1. April 2003 ist die geänderte Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) in Kraft getreten. Seit diesem Datum wird nur noch der neue schweizerische
Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.
Ausgestellt wird der neue Führerausweis durch die Strassenverkehrsämter der Kantone.
Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen sind verpflichtet, diesen bis 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Die Papierführerausweise verlieren nach Ablauf der Frist ihre Eigenschaft als Nachweis der Fahrberechtigungen. Wer nach dem 31. Oktober 2024 bei einer Polizeikontrolle keinen Führerausweis im Kreditkartenformat vorweisen kann, riskiert eine Ordnungsbusse.
Verschiedene Sicherheitselemente machen den neuen Führerausweis fälschungssicher:
- Farbwechseleffekte
- Microprint-Texte
- Hologramm-Objekt CH+