Naturschutz

Der Kanton schützt und fördert die Vielfalt der einheimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume. Er ergreift und unterstützt entsprechende Massnahmen im Interesse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen.

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)