Forstliche Aus- und Weiterbildung
Holzerkurse
Das Oberforstamt organisiert im Rahmen der Aus- und Weiterbildung - soweit die Kapazitäten dies zulassen und soweit ein Bedürfnis vorhanden ist - die Durchführung von Holzerkursen.
Die Absolvierung eines Holzerkurses ist für die Bannwarte der Holzkorporationen in unserer Waldgesetzgebung obligatorisch vorgeschrieben. Aber auch für andere Waldarbeiter ist eine gute Ausbildung wichtig, in erster Linie um die Zahl der Unfälle zu senken. Es werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Kantonsmittel pro Jahr ein bis zwei Kurse à fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten. Waldarbeiterinnen und -arbeiter oder Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. können beim Oberforstamt ihr Interesse anmelden. Das Oberforstamt vermittelt überdies die Adressen der Ausbildungsstützpunkte von «WaldSchweiz», wenn jemand dringend einen Kurs absolvieren will. In diesen Fällen müssen die Kurskosten allerdings selber bezahlt werden. Bei den eigenen Kursen beteiligen sich Bund und Kanton an den Kosten.
Kontakte zum BZW Maienfeld
Oberförster Martin Attenberger ist Mitglied im Stiftungsrat des Bildungszentrums Wald (BZW) in Maienfeld. Nebst einem attraktiven Kursangebot bietet diese höhere forstliche Fachschule auch die Ausbildung zur Forstwartvorarbeiterin bzw. zum Forstwartvorarbeiter und zur Försterin bzw. zum Förster an. Die Anmeldung einer/eines in Innerrhoden wohnhaften Forstwartin/Forstwarts für diese Ausbildung muss über das Oberforstamt erfolgen.
Informationen zur Forstwartlehre
Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird keine Lehrstelle als Forstwartin bzw. Forstwart angeboten. Trotzdem können sich Schulabgängerinnen und -abgänger, die Interesse an diesem Beruf haben, beim Oberforstamt melden. Dieses gibt Auskünfte zum Berufsbild und zur Ausbildung und vermittelt Adressen für weitergehende Informationen in anderen Kantonen.
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| Merkblatt Ausbildungspflicht Waldarbeiter AI | 18.02.2022 |