Personenstandsregister
Für die Führung des Personenstandsregisters (früher Familienregister) ist das Zivilstandsamt des schweizerischen Heimatortes verantwortlich. Die Register enthalten alle Personen, die dort das Gemeinde- oder Ortsbürgerrecht besitzen oder zum Bestand einer dort heimatberechtigten Familie gehören (z.B. auch ausländische Ehegatten).
Die Register geben Aufschluss über die persönliche und familienrechtliche Stellung der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Ehegatten.
Aufgrund des Eintrages im Personenstandsregister oder Familienregister können folgende Auszüge für Bürger von Appenzell und Oberegg AI bestellt werden:
- Familienausweis
- Ausweis über den registrierten Familienstand (für erbrechtliche Zwecke)
- Personenstandsausweis
- Heimatschein (Wird benötigt für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle eines schweizerischen Wohnortes)