Verkehrs- und Sicherheitsinstruktion
Pädagogisch ausgebildete Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. erteilen in den Schulen des Kantons Verkehrs- und Sicherheitsunterricht. Stufengerecht wird das richtige Verhalten als Fussgänger und Zweiradfahrer vermittelt. Kindern und Jugendlichen wird aufgezeigt, wie wichtig partnerschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten im Strassenverkehr ist. Es soll eine stabile Verkehrs- und Mobilitätskompetenz aufgebaut und gefördert werden.
Ebenso wird bis zur Oberstufe über digitale Medien, Waffen und Betäubungsmittel unterrichtet und die Jugendlichen über den Verlauf einer Strafuntersuchung informiert.
Die Verkehrsinstruktoren sind Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Schulbehörden.
Kindergarten
Lernziele Kindergarten
Im Kindergarten lernen die Kinder das richtige Verhalten als Fussgänger, sowie das korrekte Queren von Strassen. Ausserdem werden sie auf mögliche Gefahren auf dem Schulweg hingewiesen.
Primarschule
Lernziele Primarschule
In der 1. und 2. Primarschulklasse werden die Fussgängerregeln vertieft. Die Kinder lernen das richtige Verhalten als Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) und wissen wie man sich vor Verletzungen schützen kann. Ebenso wird ihnen aufgezeigt, wie wichtig Sichtbarkeit im Strassenverkehr ist.
In der 3./4. Primarklasse lernen die Kinder aus der Sicht des Radfahrers die Herausforderungen des Strassenverkehrs kennen. Sie üben speziell das Linksabbiegen sowie situationsgerechtes Verhalten im Schonraum. Erstmals findet eine Fahrradkontrolle statt.
In der 5./6. Primarklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler nach dem praktischen Fahrradunterricht zunächst eine Einführung in die Cyber-Prävention, bevor sie in der 6. Klasse den theoretischen Radfahrertest absolvieren.
Oberstufe
Lernziele Oberstufe
In der Oberstufe werden die Jugendlichen auf die Themen Ablenkung, Fahrfähigkeit, E-Bike und Mofa, Unfallfolgen etc. sensibilisiert. Zudem lernen sie die Vorteile des partnerschaftlichen Verhaltens gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden kennen. Des Weiteren werden sie über das Betäubungsmittel- und Waffengesetz aufgeklärt und es findet eine vertiefte Cyber-Prävention statt.