Meldepflicht
Dem zuständigen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Appenzell I.Rh. sind innert zwei Wochen zu melden:
- Zuzug
- Wegzug in eine neue Wohngemeinde
- Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
- Berufsänderungen
Telefonische Auskünfte erteilt das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Tel. +41 71 788 95 92)