Meldepflicht

Meldepflicht Zivilschutz

Dem zuständigen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Appenzell I.Rh. sind innert zwei Wochen zu melden:

  • Zuzug
  • Wegzug in eine neue Wohngemeinde
  • Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
  • Berufsänderungen

Telefonische Auskünfte erteilt das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Tel. +41 71 788 95 92)