Aktuelles
Aktuelle Mitteilungen Steuern
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Kein Säule 3a-Abzug für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein
Die Kantonale Steuerverwaltung lässt bisher Einzahlungen in die Säule 3a von steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) steuerlich zum Abzug zu.
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Einlagen in Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung.