Private Arbeitsvermittlung / Personalverleih
Wer in der privaten Arbeitsvermittlung oder im Personalverleih tätig ist, benötigt eine entsprechende Betriebsbewilligung. Die Bewilligungserteilung ist von der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig und an verschiedene Auflagen gebunden. Die Vermittlungs- und Verleihtätigkeit innerhalb der Schweiz erfordert eine kantonale Bewilligung, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird. Erteilt wird die Bewilligung, wenn alle Voraussetzungen gemäss dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) erfüllt sind.
Weitere Informationen zur Erteilung der Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih finden Sie auf der Seite arbeit.swiss.
Das Verzeichnis der in der Schweiz bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe wird vom SECO geführt (Verzeichnis VZAVG). Weitere Dokumente, Musterverträge und Rechtsgrundlagen sind hier zu finden.