Widerruf der angeordneten Einbahnregelung im Ried
Im Riedquartier sind seit dem 4. März 2026 Fussgängerlängsstreifen markiert, womit die Fussgängersicherheit erheblich erhöht wurde. Gleichzeitig wurde eine markante Verkehrsberuhigung erzielt. Diese Lösung entstand nach einer Neubeurteilung und unter Mitwirkung der Bevölkerung, wie bereits Mitte Februar 2026 ausführlich informiert wurde. Die Markierungen der Fussgängerlängsstreifen sind inzwischen rechtskräftig und haben Landesfähnrich Jakob Signer, Departementsvorsteher JPMD, dazu bewogen, die Verkehrsanordnungen vom 12. April 2022 zu widerrufen. Der formelle Widerruf wird in der Ausgabe des Appenzeller Volksfreund vom 11. April 2026 amtlich publiziert.