Fachbereich Grundbuchbereinigung

Der Fachbereich Grundbuchbereinigung ist zuständig für die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs.

Für die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs müssen bestehende dingliche Rechte gelöscht, übertragen oder aber neu geregelt werden. Dies erfolgt durch Gespräche mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, wo diese notwendig sind. Vor der Einführung des eidgenössischen Grundbuchs erhalten sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Gelegenheit, die Eintragung neuer Rechte oder die Löschung bestehender Rechte anzumelden. Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Grundbuchbereinigung übernimmt der Staat, den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern entstehen demnach keine Grundbuchgebühren.

In den vier Grundbuchkreisen Appenzell, Schlatt-Haslen, Gonten und Oberegg wurde das eidgenössische Grundbuch bereits eingeführt. Derzeit laufen die Bereinigungsarbeiten im Grundbuchkreis Rüte und im Anschluss wird der Grundbuchkreis Schwende bereinigt.

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