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Erster Teil der Folgegesetzgebung an Grossen Rat überwiesen
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An der Landsgemeinde 2027 sollen vier Folgegesetze zur Abstimmung gelangen, die nach der Annahme der neuen Kantonsverfassung an der Landsgemeinde 2024 neu zu schaffen waren. Die Standeskommission hat den ersten Teil der Folgegesetzgebung an den Grossen Rat über-wiesen.
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Arbeiten an der neuen Kantonsverfassung laufen
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Nachdem das Stimmvolk im Mai 2021 deutlich bekundet hat, dass eine neue Kantonsverfassung erarbeitet wird, hat die Standeskommission die ersten Vorarbeiten aufgenommen. Bis im Sommer 2022 sollte eine Vernehmlassungsfassung stehen. Um schon frühzeitig einen Austausch mit politischen Kreisen aufzunehmen, hat die Standeskommission ein Begleitgremium eingesetzt.
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Zweiter Teil der Folgegesetzgebung an den Grossen Rat überwiesen
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Nachdem die Standeskommission im vergangenen Dezember den ersten Teil der Folgegesetz-gebung verabschiedet hat, überweist sie nun auch den zweiten Teil an den Grossen Rat. Dieser umfasst drei weitere Gesetze.